Mit der Drohne im NSG - Wie macht ihr das?

  • Ich frage jetzt einfach mal hier. Ich fliege ja bereits seit 2016 mehr oder weniger mit Drohnen. Persönllich habe ich mit den vielen Einschränkungen keine großen Probleme da mein Hauptaugenmerk immer der Flug in der Natur ist. Das heißt ich fliege generell nicht an Bundesstraßen, Autobahnen, Industrieanlagen und vergleichbarem. Auch von Bahnanlagen halte ich mich fern bzw. den gebotenen Abstand. Mit der alten Drohnenverordnung war ja auch der Überflug über Naturschutzgebiete generell verboten aber mit der neuen Verordnung gibt es ja den Passus höher als 100 m. Ich denke ihr wisst was ich meine:

    Seit dieser Verordnung starte ich oft außerhalb eines NSG und überfliege dieses dann in ausreichender Höhe. Das sieht natürlich nicht ganz so hübsch aus aber es gibt mir sehr viele neue Möglichkeiten, wie das Fliegen über der Mulde, im Harz, der Dübener Heide oder auch im Erzgebirge.

    Wie handhabt ihr das? Interpretiert ihr diese Höhenbegrenzung auch so, oder bin ich da auf dem Holzweg? Einige hatten mich gestern auch privat angeschrieben, warum ich nicht tiefer geflogen bin, der Grund liegt genau hier, die verwachsene Uferseite mit dem vielen Schilf ist ein NSG und dieses respektiere ich natürlich, der See selbst und die Uferseite auf der wir gestartet sind, ist hingegen kein NSG.

    Mich würde interessieren wie ihr das handhabt, gab ja gestern viele, die meinten man dürfe nirgendwo mehr fliegen, was ja gar nicht stimmt, denn in Deutschland sind nicht so viele Flächen NSG wie viele glauben und es gibt ja auch Unterschiede Zwischen NSG, LSG, Nationalparks, Biosphärenreservaten u.s.w.

    Quote

    Mit Stand 12/2019 verfügt Deutschland über 8.878 Naturschutzgebiete. Die Naturschutzgebietsfläche in Deutschland beträgt 2.669.082 ha (inklusive der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und der 12 Seemeilen Zone in Nord- und Ostsee) bzw. 1.422.135 ha (terrestrische Fläche). Dies entspricht 6,3 % der Gesamtfläche bzw. 4 % der Landfläche.

    Überdurchschnittliche Flächenanteile von Naturschutzgebieten weisen die AWZ (31,5 %), das Saarland (8,9 %), Schleswig-Holstein (8,4 %), Nordrhein-Westfalen (8,1 %), Brandenburg (8,2 %) und Bremen (8,8 %) auf. Unterdurchschnittlich (unter 3 %) sind die NSG-Anteile in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen. Auch innerhalb der einzelnen Bundesländer bestehen z.T. große Unterschiede.

    Quelle: BfN.de

    Bin gespannt auf eure Antworten.

  • Tja Daniel, das sind sich sehr viele unsicher und der Annahme sie dürfen. Grundsätzlich sind alle aufgeführten Punkte von a)-d) im Zusammenhang zu betrachten. Aus d) ergibt sich in dem Zusammenhang das Anwendungsgebiet - Hobbyflüge zum Zwecke von Film-und Fotoaufnahmen sind da ausgeschlossen. Der Betrieb richtet sich mehr in Richtung kommerzielle Flüge wie . z.B. Inspektionen u.ä.

    Für mich gilt weiterhin - auch wenn ich schon dagegen verstoßen habe und ich werde es nicht wieder tun - NSG u.ä. sind für mich absolutes Tabu.

  • Das hatte ich mir schon gedacht das es unterschiedlich interpretiert wird. Ich verstehe die Auflistung zwischen a und d komplett unabhängig voneinander, da sie auch mit Komma getrennt sind. Für mich bedeutet das eher, ich darf zu Sport und Freizeit zwecken nicht unter 100 m fliegen. Fliege ich aus Schutzgründen oder zur Erfüllung eines Zweckes, dann ist mir der Flug auch unterhalb von 100 m gestattet.

    Ich mach das ja seit der EU-Verordnung so, ohne da groß drüber zu reden. Jetzt habe ich sogar eine C1-Drohne und fühle mich noch mehr bestätigt aber nirgends findet man ein konkrete Aussage, selbst das LBA tut sich schwer, die habe ich in 2021 mal deswegen kontaktiert. Das ist schon echt schwierig irgendwie. Ich würde ja generell nie auf die Idee kommen, Tieren oder der Natur im allgemeinen in irgendeiner Form zu schaden aber das mit den 100 m war für mich plausibel, da man ja mit eben dieser neuen EU-Verordnung 120 m hoch fliegen darf aber kann gut sein, dass ich da zuviel guten Willen hinein interpretiere.

  • Genau darin liegt der Irrtum und da müsste sich eigentlich niemand mit schwer tun, wenn man dann weiß wie "Gesetzestexte" zu interpretieren sind (ja da gibt es eine "innere Logik" und glaub mir, ein wenig kenne ich mich damit beruflich bedingt aus).

    Wenn man deiner Interpretation folgen würde, dann könnte man ebenso z.B. nur den Punkt c) nehmen - wenn der Fernpilot den Schutzzweck des betroffenen Schutzgebietes kennt und diesen in angemessener Weise berücksichtigt. Dann könnte er auch unter 100m fliegen und bräuchte u.s.w.

    Vielleicht noch ergänzend, die Kommata in den Punkten in Verbindung des "und" im Punkt c) zu d) sind die entscheidenden Hinweise für die "Zusammengehörigkeit".

    Leider ist das Gesamtpaket zu nehmen ...

  • Glaube dir sofort. Bin ich ja wieder froh, dass ich diesbezüglich nie Aufnahmen veröffentlicht habe, denn bei meinem Glück wäre ich direkt Mode gewesen. Na da muss ich mal schauen wie ich zukünftig an solche Aufnahmen heran kommen kann. Wobei ich persönlich ja finde, es gibt viel zu wenige NS-Gebiete und in Landschaftsschutzgebieten, darf man ja durchaus auch Fliegen.

  • Ich interpretiere das auch so: Für uns Freizeitpiloten ist der Flug über NS Gebiete völliges Tabu, auch über 100 Meter. Ich halte mich an die Regeln und fliege wirklich nur dort wo ich darf.

    Auch sollte man den Besitzstand respektieren, ob der Grundstückseigentümer einverstanden ist. Z.B. Eibsee: Laut DRONIQ darfst du da fliegen. Das Eibseehotel (Besitzer) sagt aber nein.

    Ich habe das erst im Nachhinein erfahren da ich im Januar am Eibsee geflogen bin. Ich werde dies jedenfalls in Zukunft respektieren und am Eibsee, ohne vorher eine Genehmigung eingeholt zu haben, nicht mehr fliegen

    Ich kommuniziere auch mit den Leuten wenn man mich beim Drohnefliegen anspricht. Viele sind dann sehr entgegenkommend, ja sogar interessiert. Mir ist bisher noch keiner richtig quer oder agressiv auf mich zugekommen und hat gleich mit der Staatsgewalt gedroht oder schlimmeres...

    Wenn sich jemand gestört fühlt wenn ich die Drohne steigen lasse, repektiere ich das und fliege entweder woanders oder ich lande die Drohne bis der oder die Person dann weit genug weg ist, hat bisher immer gut funktioniert.

    Meist macht der Ton die Musik...

    Generell aber NSG sind absolutes Tabu, auch über 100 Meter! Für mich jedenfalls...

    Gruß Richard

    :flag_Austria: Honor et Virtus :flag_Austria:

  • Hallo Daniel, verfolge das Thema auch gerade. Meines Wissens muss man zwischen LSG und NSG unterscheiden. LSG kein Problem, NSG wird anscheinend gerade neu bewertet. Die Dübener Heide ist zu großen Teilen nur LSG, also fliegen erlaubt. Die Mulde in unserem Bereich in direkter Ufernähe NSG, würde dort nur mit Abstand fliegen, Teufelsmauer bei Neinstedt z.B. auch NSG. In der Droniq-App werden NSG angezeigt. Was aktuelles zum Thema findet man hier:

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    Auch die Kommentare lesen, sehr interessant.

    Viele Grüße Micha

    Edited once, last by MichaFoto (April 4, 2023 at 8:51 PM).

  • Ja genau LSG ist kein Thema, wobei es auch da Ausnahmen gibt. Mir ging es um den Passus mit den 100m über NSG aber ich denke Jens-Uwe hat da recht. Warum man mit einem Quad durchballern darf oder anderem lauten Zeugs erschließt sich mir zwar bis heute nicht aber Gesetz ist Gesetz. Hier gibt es ja noch einiges wo man Fliegen kann, nur wirklich spannend ist es nicht. In der Teufelsmauer bei Blankenburg darf man auch Fliegen, auch am gläsernen Mönch und so. Wo ich extrem Lust drauf hätte wäre auf Rügen aber ich muss ehrlich sagen, mich überfordern die Anträge, welche man da ausfüllen soll. Na mal schauen...

  • "Warum man mit einem Quad durchballern darf oder anderem lauten Zeugs erschließt sich mir zwar bis heute nicht aber Gesetz ist Gesetz."

    Nur weil es Menschen machen, heißt das ja noch lange nicht es würde nicht verboten sein. Motorisiert durch ein NSG ist in den aller meisten Fällen nicht gestattet, auch anderes "lautes Zeug" wie du es beschreibst könnte dem Schutzzweck zu wider sein und damit auch untersagt sein. Das Problem ist die Kontrolle der Einhaltung.

    Bezüglich Rügen, in vielen Bereichen ist der Drohnenbetrieb erlaubt - allerdings nur im Landesinneren. Die Küstenregionen sind fast durchweg Tabu und das ist meiner Meinung nach auch gut so. Mal abgesehen vom Naturschutz (hier sind ja auch in großen Teilen Nationalparks betroffen) ist es auch im allgemeinen störend. Sicher eine Drohne macht hier nicht das Problem, nur stellt man sich vor 20 Drohnenpiloten auf einem Haufen - egal, ich glaube du weißt, was ich meine.

    Macht auf Rügen Urlaub, genießt die schöne Landschaft und entdeckt mit euren Fotoapparaten neue Motive :upside_down_face:

  • Macht auf Rügen Urlaub, genießt die schöne Landschaft und entdeckt mit euren Fotoapparaten neue Motive :upside_down_face:

    Na das sowieso, keine Sorge, da haben sich die Prioritäten jetzt eh verschoben bei uns aber dennoch ein Drohnenflug, egal wie kitschig das klingen mag, bei Sonnenauf- oder Untergang entlang der Küste, dass wäre mal was aber was nicht geht geht nicht.

  • Das hatte ich mir schon gedacht das es unterschiedlich interpretiert wird. Ich verstehe die Auflistung zwischen a und d komplett unabhängig voneinander, da sie auch mit Komma getrennt sind. Für mich bedeutet das eher, ich darf zu Sport und Freizeit zwecken nicht unter 100 m fliegen. Fliege ich aus Schutzgründen oder zur Erfüllung eines Zweckes, dann ist mir der Flug auch unterhalb von 100 m gestattet.

    Ich mach das ja seit der EU-Verordnung so, ohne da groß drüber zu reden. Jetzt habe ich sogar eine C1-Drohne und fühle mich noch mehr bestätigt aber nirgends findet man ein konkrete Aussage, selbst das LBA tut sich schwer, die habe ich in 2021 mal deswegen kontaktiert. Das ist schon echt schwierig irgendwie. Ich würde ja generell nie auf die Idee kommen, Tieren oder der Natur im allgemeinen in irgendeiner Form zu schaden aber das mit den 100 m war für mich plausibel, da man ja mit eben dieser neuen EU-Verordnung 120 m hoch fliegen darf aber kann gut sein, dass ich da zuviel guten Willen hinein interpretiere.

    :thumbs_up:

  • Moin,

    alles was schützenswert ist, egal ob LSG oder NSG, meide ich mit der Drohne.

    Servus.

    Prinzipiell Richtig....

    Naturschutzgebiet (NSG) brauchen wir nicht diskutieren, ohne Sondererlaubnis oder Genehmigung total verboten!

    Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind ein Thema für sich. Grundsätzlich ist es im LSG erlaubt zu fliegen, wenn man sich aber nicht sicher ist.... besser fragen.
    Der Bereich um das Andechser Kloster z. B. ist LSG, da fliegen regelmäßig Drohnen rum, ganz legal.

    Aber wie du oben schon erwähnt hast sollte man die Zeiten, gerade wenn die Vögel brüten, generell respektieren. Auch wenn es erlaubt wäre.
    Ich persönlich achte sehr darauf...!

    Gruß Richard

    :flag_Austria: Honor et Virtus :flag_Austria:

  • Schade, jetzt erst den Thread gesehen. Also soweit ich weiss ist es tatsächlich so, dass man unterscheiden muss, ob man gewerblich und mit Auftrag fliegt oder privat. Es kommen zur Zeit recht viele Ausnahmeregelungen, aber nicht im privaten Bereich.

    Die Regeln sind mittlerweile so streng, dass einige Aufgaben so nicht mehr erfüllt werden können. Deswegen wird in diesen Bereichen wieder etwas zurückgeschraubt.

    So darf die unzertifizierte Mavic2 Thermal z.b. für die Tierrettung ohne der 150m Regelung fliegen bis Dezember 2024. Ansonsten wäre die Aufgabe kaum noch zu erfüllen gewesen und eine teure Neuanschaffung wäre nötig gewesen.

  • Mir macht das Fliegen nach wie vor extrem viel Freude und ich mag es Fotos aus der Vogelperspektive zu machen und mir auch anzuschauen. Hier bei uns kann man auch noch recht gut fliegen und in Landschaftsschutzgebieten darf man auch generell erstmal fliegen. Aber klar es gibt mittlerweile Ecken da lohnt sich eine Drohne nicht mehr wirklich weil alles NSG ist und ich persönlich finde das auch sehr gut und sehr richtig aber dazu äußere ich mich ja auch oft in unseren Videos zuletzt ja auch wieder.

    Danke! Ich frage mich sowieso immer, wieso man überhaupt nach irgendwelchen Ausnahmen/Lücken/Pipapo sucht, um solche Gebiete nicht mit der Drohne meiden zu müssen.

    Der Thread hier stammt aus der Zeit als die neue Drohnenverordnung nochmal korrigiert und dann auch umgesetzt wurde und meine Frage war einfach ob man in 120m Höhe über ein NSG fliegen darf, nicht mehr und nicht weniger. Es ging also nicht um das Suchen nach halblegalen Möglichkeiten sondern um eine reine Interpretationfrage.

    Man kann aber generell immer alles in Frage stellen und man kann auch Fragen stellen dafür ist so eine Plattform wohl auch gedacht. Es geht nicht darum Schlupflöcher zu suchen und im übrigen, die Frage wurde ja damals dann auch recht schnell beantwortet und geklärt.

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