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Ich frage jetzt einfach mal hier. Ich fliege ja bereits seit 2016 mehr oder weniger mit Drohnen. Persönllich habe ich mit den vielen Einschränkungen keine großen Probleme da mein Hauptaugenmerk immer der Flug in der Natur ist. Das heißt ich fliege generell nicht an Bundesstraßen, Autobahnen, Industrieanlagen und vergleichbarem. Auch von Bahnanlagen halte ich mich fern bzw. den gebotenen Abstand. Mit der alten Drohnenverordnung war ja auch der Überflug über Naturschutzgebiete generell verboten aber mit der neuen Verordnung gibt es ja den Passus höher als 100 m. Ich denke ihr wisst was ich meine:
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Laut Überarbeitung der LuftVO im Jahr 2021 nach Vorgaben der EU-Drohnenverordnung findet sich der entsprechende Paragraph nun in der LuftVO §21h Absatz 3 Punkt 6.
(3) Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
(…)
über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, über Nationalparks im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn die zuständige Naturschutzbehörde dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften abweichend geregelt ist oder, mit Ausnahme von Nationalparks,
a)wenn der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung erfolgt,
b)wenn der Betrieb in einer Höhe von mehr als 100 Metern stattfindet,
c)wenn der Fernpilot den Schutzzweck des betroffenen Schutzgebietes kennt und diesen in angemessener Weise berücksichtigt und
d)wenn die Luftraumnutzung durch den Überflug über dem betroffenen Schutzgebiet zur Erfüllung des Zwecks für den Betrieb unumgänglich erforderlich ist.
Quelle: Gesetze im Internet
Seit dieser Verordnung starte ich oft außerhalb eines NSG und überfliege dieses dann in ausreichender Höhe. Das sieht natürlich nicht ganz so hübsch aus aber es gibt mir sehr viele neue Möglichkeiten, wie das Fliegen über der Mulde, im Harz, der Dübener Heide oder auch im Erzgebirge.
Wie handhabt ihr das? Interpretiert ihr diese Höhenbegrenzung auch so, oder bin ich da auf dem Holzweg? Einige hatten mich gestern auch privat angeschrieben, warum ich nicht tiefer geflogen bin, der Grund liegt genau hier, die verwachsene Uferseite mit dem vielen Schilf ist ein NSG und dieses respektiere ich natürlich, der See selbst und die Uferseite auf der wir gestartet sind, ist hingegen kein NSG.
Mich würde interessieren wie ihr das handhabt, gab ja gestern viele, die meinten man dürfe nirgendwo mehr fliegen, was ja gar nicht stimmt, denn in Deutschland sind nicht so viele Flächen NSG wie viele glauben und es gibt ja auch Unterschiede Zwischen NSG, LSG, Nationalparks, Biosphärenreservaten u.s.w.
QuoteMit Stand 12/2019 verfügt Deutschland über 8.878 Naturschutzgebiete. Die Naturschutzgebietsfläche in Deutschland beträgt 2.669.082 ha (inklusive der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und der 12 Seemeilen Zone in Nord- und Ostsee) bzw. 1.422.135 ha (terrestrische Fläche). Dies entspricht 6,3 % der Gesamtfläche bzw. 4 % der Landfläche.
Überdurchschnittliche Flächenanteile von Naturschutzgebieten weisen die AWZ (31,5 %), das Saarland (8,9 %), Schleswig-Holstein (8,4 %), Nordrhein-Westfalen (8,1 %), Brandenburg (8,2 %) und Bremen (8,8 %) auf. Unterdurchschnittlich (unter 3 %) sind die NSG-Anteile in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen. Auch innerhalb der einzelnen Bundesländer bestehen z.T. große Unterschiede.
Quelle: BfN.de
Bin gespannt auf eure Antworten.